Berufsbild
Interessante Aufgaben bei hoher Gestaltungsfreiheit
Praxisbezogene Lehre, anwendungsorientierte Forschung und Hochschulmanagement - das alles gehört zum Aufgabenspektrum einer ProfessorIn an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) oder an einer Dualen Hochschule (z. B. der DHBW). Damit kann die Professur unterschiedlich ausgestaltet und mit den individuellen Neigungen in Einklang gebracht werden.
Wer am liebsten mit jungen Menschen umgeht, kann den Schwerpunkt auf die Lehre legen und dort auch mit neuartigen Lehrformen oder Medien experimentieren. Wer daneben gern forscht, kann Forschungsprojekte bearbeiten oder sogar ein Institut gründen. Wer sich für Organisieren und Gestalten begeistert, findet in der akademischen Selbstverwaltung ein breites Betätigungsfeld - kann beispielsweise Frauen fördern, internationale Hochschulkooperationen pflegen, neue Studiengänge konzipieren und zum interdisziplinären Austausch beitragen.
Handlungsspielräume
Die Rechte und Pflichten der Professorinnen und Professoren sind im Landeshochschulgesetz (LHG) geregelt. Gemäß §46 Abs. 1 nehmen die HochschullehrerInnen die ihrer Hochschule obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Forschung, Lehre und Weiterbildung in ihren Fächern nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbständig wahr.
Diese Selbstständigkeit bedeutet, dass bei der konkreten Umsetzung ein großer Gestaltungsspielraum besteht (z.B. im Hinblick auf Inhalte, Lehrformen, Methoden). Dieser Spielraum sollte in Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet werden. Nur in Teamarbeit der Professorinnen und Professoren kann ein wirklich gutes Studienangebot entstehen. Dazu erweitert der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen den eigenen Horizont.
Weiterhin stellt natürlich die eigene stetige Fortbildung eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit an einer HAW dar. Dazu kann neben laufenden Fortbildungsangeboten ein Fortbildungssemester oder Forschungssemester (ca. alle fünf Jahre) genutzt werden. In diesem Semester ruht die Lehrverpflichtung und wird ersetzt durch die Zusammenarbeit mit einer Fortbildungsstelle (Firma, Behörde) oder Forschungsaktivitäten. Ein solches Fortbildungs- oder Forschungssemester muss von der Hochschule genehmigt werden.
Demokratische Entscheidungsstrukturen
Die Entscheidungsstrukturen an einer Hochschule sind demokratisch, d.h. die Gremien und Führungspositionen werden alle durch Wahl besetzt. Dies wirkt sich positiv auf das innere Klima aus. Erbittertes Konkurrenzgerangel mit Dollar-Zeichen in den Augen, wie manche es aus der Wirtschaft kennen, sucht man hier glückerweise vergebens. Die Angelegenheiten einer Fakultät werden im Fakultätsrat unter der Leitung der DekanIn entschieden. Über Angelegenheiten, die die gesamte HAW betreffen, entscheidet der Senat, geleitet von der RektorIn der HAW. Die Beteiligung in der Selbstverwaltung bietet die Möglichkeit, an der Weiterentwicklung der Hochschule aktiv mitzuarbeiten. Für die meisten Funktionen gibt es dafür eine Reduktion in der Lehrverpflichtung (siehe Arbeitszeiten).
Arbeitszeiten
Die Lehrverpflichtung an einer HAW bei einer Vollzeit-Professur beträgt 18 Stunden pro Woche. Hinzu kommen die Zeiten für die Betreuung der Studierenden und für die Sitzungen, die im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung erforderlich sind. Solche Zeiten fallen auch bei Teilzeit-Professuren an.
Die Lehrverpflichtung ist im Vergleich zu pädagogischen Hochschulen und erst recht im Vergleich zu Universitäten hoch und schränkt die Möglichkeit zum eigenen Forschen deutlich ein. Für spezielle Forschungsarbeiten allerdings kann die Lehrverpflichtung auf Antrag reduziert werden. Auch mit der Übernahme eines Amtes in der Selbstverwaltung der HAW, wie z.B. der Leitung einer Fakultät, eines Studiengangs oder der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten sowie für die Betreuung von Abschlussarbeiten verringert sich das Lehrdeputat.
Im Vergleich zu vielen anderen Arbeitsplätzen sind die Möglichkeiten der individuellen Termingestaltung insgesamt sehr groß, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr erleichtert. Auch kann temporär, wenn es die Umstände erlauben, eine volle Stelle zu einer Teilzeitstelle reduziert werden. Die Stundenpläne werden so gestaltet, dass ein vorlesungsfreier Tag pro Woche vorhanden ist, der z.B. für Firmenbesuche, Vorbereitung oder Forschung genutzt werden kann. Klausuren werden in der vorlesungsfreien Zeit (ca. 18 Wochen pro Jahr) korrigiert. Ist dies erledigt, sollte die vorlesungsfreie Zeit für intensive Vorbereitungen der Lehre und Forschungsarbeiten und natürlich auch Urlaube genutzt werden.
Einkommen
Die Bruttoeinkommen der ProfessorInnen sind oft deutlich niedriger als in der Wirtschaft, was sich aber durch den Beamtenstatus (Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge) teilweise relativiert. Positiv ins Gewicht fallen die hohe Sicherheit des Arbeitsplatzes und die weiten Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem können Nebentätigkeiten ausgeübt werden, soweit sie von der Hochschule genehmigt werden. Nebentätigkeiten können verschiedene Ausprägungen haben, z.B. Gutachtertätigkeiten, Fortbildungen für die Wirtschaft und die Führung eigener Unternehmen. Sie sind grundsätzlich seitens der Hochschule erwünscht, da sie den Kontakt zur Praxis festigen. Davon profitieren sowohl das Fachwissen der ProfessorIn, die Lehre als auch die Jobchancen der Studierenden. Darüber hinaus bessern sie natürlich auch das Gehalt auf und erweitern den eigenen Horizont.