Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm
Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm (MPL) soll die Zahl der Professorinnen erhöhen, indem mehr Lehraufträge an Akademikerinnen vergeben werden.
Durch Lehraufträge erwerben Akademikerinnen pädagogische Erfahrung und knüpfen Verbindungen zu Hochschulen. Gleichzeitig dienen die Lehraufträge bei Bewerbungen um Professuren als Nachweis für die Berufungsvoraussetzung „Pädagogische Eignung“.
Das Programm finanziert Lehraufträge, die in Baden-Württemberg von Frauen neu übernommen werden. Antragsberechtigt sind folgende Hochschularten in Baden-Württemberg:
- staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- staatliche Kunst- und Musikhochschulen
- Duale Hochschule Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin für das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm: Nicole Fraunhoffer
Den Flyer zum Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank Professorin (HAW/DHBW).
Nähere Infos finden Sie unter "Antragstellung".
Grundlagen
Das Programm wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ausgeschrieben und finanziert. Verwaltet wird es von der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der DHBW (LaKof BW).
Den Ausschreibungstext finden Sie hier.
Die Namensgeberin Mathilde Planck war die erste Abgeordnete in einem baden-württembergischen Landtag und setzte sich in vielfältiger Weise für die Gleichberechtigung der Frauen ein.
Lehrauftragsprogramme gibt es auch in anderen Bundesländern. Beispiele sind Bayern mit „Rein in die Hörsäle“ und Rheinland Pfalz mit „Mary Somerville“.
Ausgestaltung
- ProfessorInnen an den antragsberechtigten Hochschulen in Baden-Württemberg vergeben Lehraufträge, die zu den Qualifikationen der geförderten Akademikerinnen und zum Profil der Hochschulen passen.
- Die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei Semestern an der antragstellenden Hochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen.
- Die Finanzierung der Lehraufträge ist i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und vier Semester beschränkt.
- Das Lehrauftragsprogramm übernimmt die Lehrauftragsvergütung.
- Reisekosten werden nicht über das MPL-Programm finanziert, sondern – sofern an der Hochschule üblich – aus Eigenmitteln der Hochschule.
- Die Hochschule stellt den Antrag bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung einer Lehrbeauftragten sind neben einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss
- eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Bewerbung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Antragstellung
Antragstellung und Verfahren
- Vereinbaren Sie zunächst einen Lehrauftrag mit einer Bewerberin.
- Die Bewerberin registriert sich in der Datenbank „Professorin“. Anschließend füllt sie das Formular „Profildaten Lehrbeauftragte“ aus. Die Bewerberin reicht dieses Formular zusammen mit einem Lebenslauf und Zeugniskopien bei der Hochschule ein.
- Danach füllt die Hochschule das Formular „Antrag“ online aus und schickt dieses zusammen mit den Unterlagen der künftigen Lehrbeauftragten an die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
- Antragsschluss für das Sommersemester ist der 1. März, für das Wintersemester der 15. September.
- Die Genehmigung erfolgt durch die Koordinierungsstelle nach festen Regeln (Genehmigungspraxis).
Hinweise und Formulare zur Antragstellung
- Hinweise für die Antragsstellung
- ergänzende Materialien
- externe Links
Genehmigungspraxis
Genehmigungspraxis Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm
Ziel des Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramms ist eine höhere Zahl von Professorinnen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Deshalb orientieren sich alle Entscheidungen über Genehmigungen oder Ablehnungen von Anträgen der persönlichen Qualifikation der Bewerberin (gemessen an der Erfüllung der Berufungsvoraussetzungen) sowie an den Berufungschancen und Frauenanteilen im Fachgebiet (gemessen anhand statistischen Daten). Dazu werden Rangziffern ermittelt und mit ergänzenden Kriterien für die Teilprogramme verknüpft.